Teilen auf Ihren Kanälen
Sie veröffentlichen den Beitrag im eigenen Profil oder auf der Website. Das ist die einfachste Form der Weiternutzung und wird im Angebot mit dem Creator abgestimmt.
Für Marken
Gute Beiträge aus einer Kampagne müssen nicht nach einem Tag im Feed verschwinden. Wir regeln mit den Creatorn vorab, wo, wie lange und in welcher Form Sie den Content auf Ihren eigenen Kanälen und in Anzeigen einsetzen dürfen.
Ein Creator veröffentlicht einen Beitrag zunächst auf seinem eigenen Kanal. Viele Marken möchten dieselben Videos und Bilder danach selbst verwenden: im eigenen Instagram- oder TikTok-Profil, auf der Website, im Online-Shop, im Newsletter oder als Anzeige.
Dafür braucht es eine ausdrückliche Vereinbarung. Der Creator ist Urheber seiner Inhalte, und wer im Bild zu sehen ist, hat nach § 22 KUG ein Recht am eigenen Bild. Ohne geregelte Nutzungsrechte dürfen Sie den Content nicht einfach übernehmen, auch wenn Sie die Kampagne bezahlt haben.
Jede Nutzung wird vorab mit dem Creator vereinbart und im Vertrag festgehalten.
| Kanäle | zum Beispiel eigene Social-Media-Profile, Website, Shop, Newsletter, Anzeigen |
| Dauer | Zeitraum der Nutzung, etwa drei, sechs oder zwölf Monate |
| Gebiet | Deutschland, DACH oder weitere Länder |
| Bearbeitung | ob Sie kürzen, untertiteln, schneiden oder mit anderem Material kombinieren dürfen |
| Nennung | ob und wie der Creator bei der Nutzung genannt wird |
Je weiter der Umfang, desto höher der Aufschlag. Für die Nutzung in Anzeigen berechnen wir 20 bis 50 % auf das Honorar.
Sie veröffentlichen den Beitrag im eigenen Profil oder auf der Website. Das ist die einfachste Form der Weiternutzung und wird im Angebot mit dem Creator abgestimmt.
Der Content läuft als bezahlte Anzeige über Ihr Werbekonto. Dafür fällt ein Aufschlag von 20 bis 50 % auf das Honorar an, abhängig von Dauer, Gebiet und Kanälen.
Der Beitrag wird unter dem Namen des Creators als Anzeige ausgespielt. Das ist eine eigene Form der Nutzung, die wir auf der Seite Paid Amplification erklären.
Wenn es Ihnen nur um Videos und Bilder für Ihre eigenen Kanäle und Anzeigen geht und der Creator den Beitrag nicht selbst veröffentlichen soll, ist das UGC-Produktion. Dafür ist unsere Schwestermarke FNLY Social zuständig.
Nachträglich verhandelte Rechte sind meist teurer und manchmal gar nicht zu bekommen, etwa wenn ein Creator inzwischen exklusiv für einen Wettbewerber arbeitet. Deshalb fragen wir schon im Briefing, wie Sie den Content später nutzen wollen, und stellen die Rechte im Angebot gesondert dar.
So wissen Sie vor der Zusage, was die Kampagne inklusive Weiternutzung kostet, und der Creator weiß, wofür er seine Inhalte freigibt.
FAQ
Nur wenn das mit dem Creator vereinbart ist. Der Creator ist Urheber seiner Inhalte, und die Nutzung muss im Vertrag geregelt sein, auch wenn Sie die Kampagne bezahlt haben.
Bei FNLY Agency kommt für die Nutzung in Anzeigen ein Aufschlag von 20 bis 50 % auf das Creator-Honorar dazu. Die Höhe hängt von Kanälen, Dauer und Gebiet ab. Eine Auswertung von Influee vom März 2026 nennt dieselbe Spanne als marktüblich.
Er legt fest, welche Inhalte Sie auf welchen Kanälen, wie lange, in welchem Gebiet und mit welchen Bearbeitungen nutzen dürfen. Außerdem steht darin, was nach Ablauf der Nutzungsdauer passiert und was die Rechte kosten.
Nur wenn die Bearbeitung im Vertrag erlaubt ist. Wir klären vorab, ob Sie kürzen, untertiteln oder mit anderem Material kombinieren dürfen.
Dann endet Ihr Recht, den Content zu nutzen, und laufende Anzeigen müssen in der Regel beendet werden. Eine Verlängerung lässt sich mit dem Creator neu vereinbaren.
Creator-Content entsteht in einer Kampagne und wird zuerst vom Creator auf seinem Kanal veröffentlicht. Bei UGC-Produktion entsteht Content nur für Ihre Kanäle und Anzeigen, ohne die Reichweite des Creators. UGC-Produktion bietet unsere Schwestermarke FNLY Social an.
Creator-Content & Nutzungsrechte
Nennen Sie uns Kanäle und Zeitraum. Wir planen die Rechte von Anfang an in die Kampagne ein und weisen die Kosten getrennt aus.