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FNLY Agency

Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FNLY Social UG (haftungsbeschränkt) für Influencer-Marketing-Leistungen unter der Marke FNLY Agency.

Entwurf: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind noch nicht in Kraft und werden vor der Veröffentlichung anwaltlich geprüft.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Influencer-Marketing-Leistungen zwischen der FNLY Social UG (haftungsbeschränkt), Am Kraftwerk 23, 34582 Borken (Hessen), handelnd unter der Marke FNLY Agency (nachfolgend "Agentur"), und ihren Kunden.

Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt die Agentur nicht.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Angebot nennt die vorgesehenen Leistungen, die geplanten Creator, den Zeitraum, den Umfang der Nutzungsrechte und die Vergütung.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt oder die Agentur einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags sind das angenommene Angebot oder die Auftragsbestätigung und diese Bedingungen.

§ 3 Leistungen der Agentur

Die Agentur vermittelt und betreut Kooperationen zwischen dem Kunden und Creatorn, übernimmt die Konzeption von Kampagnen und wickelt diese ab. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Creator gestalten ihre Inhalte eigenständig und in ihrem eigenen Stil. Sie sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die Agentur schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine Garantie für Reichweite, Aufrufe, Interaktionen, Klicks oder Verkäufe übernimmt die Agentur nicht. Angaben zu Followern und Reichweiten beruhen auf den Daten der Plattformen zum Zeitpunkt des Angebots.

  • Auswahl passender Creator einschließlich Prüfung auf gekaufte Follower und Interaktionen
  • Konzeption und Briefing
  • Verhandlung und Abschluss der Creator-Vereinbarungen
  • Koordination von Produktversand, Freigaben und Veröffentlichung
  • Bericht nach Abschluss der Kampagne, soweit vereinbart

§ 4 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle Informationen, Materialien und Produkte zur Verfügung, die für die Durchführung nötig sind. Dazu gehören insbesondere ein Briefing mit Zielen, Kernbotschaften und Vorgaben, die vereinbarten Produkte in ausreichender Menge sowie Logos und sonstige Markenmaterialien.

Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Produktangaben und Werbeaussagen verantwortlich und stellt sicher, dass von ihm gelieferte Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Rechte verfügt.

Freigaben erteilt der Kunde innerhalb der im Angebot genannten Fristen, ohne abweichende Vereinbarung innerhalb von drei Werktagen. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verschieben sich die Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 5 Freigaben und Änderungen

Soweit vereinbart, legt die Agentur dem Kunden Konzepte und Inhalte der Creator vor der Veröffentlichung zur Freigabe vor. Im Preis enthalten ist eine Korrekturschleife je Inhalt, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.

Korrekturen beziehen sich auf sachliche Fehler und Abweichungen vom Briefing. Änderungswünsche, die über das Briefing hinausgehen, sowie weitere Korrekturschleifen sind gesondert zu vergüten. Die kreative Handschrift des Creators ist kein Grund für eine Korrektur.

Äußert sich der Kunde innerhalb der Freigabefrist nicht, gilt der Inhalt als freigegeben, wenn die Agentur bei der Vorlage auf diese Folge hingewiesen hat.

§ 6 Kennzeichnung von Werbung

Alle Inhalte, die im Rahmen eines Auftrags entstehen, werden nach den gesetzlichen Vorgaben als Werbung gekennzeichnet, insbesondere nach § 5a Abs. 4 UWG, § 6 Abs. 1 DDG und § 22 MStV.

Der Kunde verlangt keine verdeckte Werbung und keine Kennzeichnung, die hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleibt. Die Agentur und die Creator sind berechtigt, Vorgaben abzulehnen, die gegen Kennzeichnungspflichten oder sonstiges Recht verstoßen.

§ 7 Vergütung

Die Vergütung setzt sich aus den Honoraren der Creator und der Agenturgebühr zusammen. Die Agenturgebühr beträgt 20 % der Creator-Honorare, mindestens 500 € je Kampagne. Sonstige Leistungen wie laufende Betreuung, Aufschläge für erweiterte Nutzungsrechte oder Exklusivität werden nach dem Angebot berechnet.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Produkte, Versand, Reisen oder Fremdleistungen werden gesondert berechnet, wenn sie nicht im Angebot enthalten sind.

Fällt auf die Vergütung Künstlersozialabgabe an, trägt sie der Kunde.

§ 8 Zahlung

Ohne abweichende Vereinbarung stellt die Agentur 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und den Rest nach Veröffentlichung der Inhalte in Rechnung. Bei laufender Betreuung wird monatlich im Voraus abgerechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Die Agentur ist berechtigt, mit der Umsetzung erst nach Eingang der ersten Zahlung zu beginnen.

Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 9 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält Nutzungsrechte an den Inhalten der Creator nur in dem Umfang, der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nach Kanälen, Dauer, Gebiet und Art der Nutzung festgelegt ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung darf der Kunde die Inhalte auf den Kanälen des Creators teilen und verlinken, nicht aber in eigenen Anzeigen oder auf eigenen Kanälen veröffentlichen.

Eine Erweiterung der Nutzungsrechte, insbesondere für bezahlte Anzeigen, ist gegen Aufschlag möglich und bedarf einer Vereinbarung in Textform. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Persönlichkeitsrechte der Creator, insbesondere an Name, Bild und Stimme, darf der Kunde nur im vereinbarten Rahmen nutzen.

§ 10 Exklusivität

Creator sind nicht verpflichtet, während oder nach einer Kampagne auf Kooperationen mit anderen Unternehmen zu verzichten. Eine Exklusivität, etwa der Verzicht auf Werbung für Wettbewerber in einem bestimmten Zeitraum, gilt nur, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart und vergütet ist.

§ 11 Stornierung

Storniert der Kunde einen Auftrag nach Vertragsschluss, kann die Agentur eine pauschale Entschädigung verlangen. Sie richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung im Verhältnis zum ersten vereinbarten Veröffentlichungstermin und bemisst sich an der vereinbarten Gesamtvergütung.

  • bis 30 Tage vor dem ersten Veröffentlichungstermin: 25 %
  • 29 bis 14 Tage vor dem ersten Veröffentlichungstermin: 50 %
  • weniger als 14 Tage vor dem ersten Veröffentlichungstermin oder nach Beginn der Produktion durch die Creator: 100 %
  • Bereits angefallene Kosten für Produkte, Versand und Fremdleistungen sind in jedem Fall zu erstatten.
  • Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Ausfall eines Creators

Fällt ein Creator aus Gründen aus, die die Agentur nicht zu vertreten hat, etwa wegen Krankheit, Sperrung eines Kontos oder Beendigung der Zusammenarbeit, schlägt die Agentur dem Kunden einen gleichwertigen Ersatz-Creator vor. Gleichwertig ist ein Creator mit vergleichbarer Zielgruppe, Plattform und Reichweite.

Lehnt der Kunde den Ersatz aus nachvollziehbaren Gründen ab oder steht kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung, erstattet die Agentur den auf diesen Creator entfallenden Teil der Vergütung, soweit er noch nicht durch erbrachte Leistungen verbraucht ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 13.

§ 13 Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Agentur haftet nicht für Inhalte und Aussagen, die der Kunde vorgegeben oder freigegeben hat, insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Produktangaben und Werbeaussagen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Vorgaben entstehen.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich. Dazu gehören insbesondere Konditionen, Kampagnenplanungen, Produktneuheiten und Kennzahlen.

Die Pflicht gilt auch nach dem Ende des Vertrags fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 15 Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf dieser Website. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: