Deine Inhalte bleiben deine
Marken erhalten Nutzungsrechte nur in dem Umfang, den du im jeweiligen Kooperationsvertrag zustimmst. FNLY Agency selbst erwirbt keine Rechte an deinem Content.
Konditionen offen gelegt
Die meisten Management-Agenturen nennen Provision, Laufzeit und Exklusivität erst im Vertrag. Bei uns stehen alle Punkte hier, und genau so stehen sie später auch in deinem Vertrag.
| Provision | 20 % auf das Netto-Honorar, nur für Deals, die FNLY Agency vermittelt oder betreut |
| Eigene und alte Deals | provisionsfrei |
| Exklusivität | keine Gesamtexklusivität, nur Branchen-Exklusivität während einer Kampagne |
| Laufzeit | monatlich kündbar |
| Nach der Kündigung | Deals, die vor deiner Kündigung unterschrieben sind, führen wir gemeinsam zu Ende und rechnen sie wie vereinbart ab. Danach bist du frei, auch für direkte Kooperationen mit Marken, die wir dir vermittelt haben. Ohne Ablöse und ohne Nachlaufprovision. |
| Auszahlung | innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Zahlung des Kunden bei uns eingegangen ist |
| Aufnahme | keine Mindest-Followerzahl, Auswahl nach Qualität und Engagement |
| Alter | Bewerbung ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern |
| Antwort auf Bewerbungen | innerhalb von 5 Werktagen |
Netto-Honorar heißt: Die Provision wird auf den Betrag ohne Umsatzsteuer berechnet.
Vermitteln wir dir eine Kooperation mit einem Netto-Honorar von 1.000 €, erhält FNLY Agency davon 200 €, und 800 € gehen an dich. Die Provision fällt nur an, wenn wir den Deal vermittelt oder betreut haben. Schreibt dich eine Marke direkt an und du wickelst den Auftrag selbst ab, gehört das Honorar vollständig dir.
Laut dem Medialawblog der Kanzlei Brost Claßen liegen Management-Provisionen im Markt meist zwischen 15 und 25 % der Netto-Einnahmen. Mit 20 % liegen wir in der Mitte dieser Spanne, mit dem Unterschied, dass wir die Zahl vor Vertragsschluss offen nennen.
Diese Klauseln findest du in Management-Verträgen anderer Anbieter immer wieder. Bei FNLY Agency sind sie ausgeschlossen.
Eine Provision auf alle Einnahmen statt nur auf vermittelte Deals führt dazu, dass du für Aufträge zahlst, an denen die Agentur nicht beteiligt war. Kommt eine lange Laufzeit mit automatischer Verlängerung und Nachlaufprovision hinzu, kommst du aus einem schlechten Vertrag kaum heraus, und ein Wechsel kostet dich über Jahre einen Teil deiner Einnahmen. Überträgst du die Rechte an deinen Inhalten pauschal an die Agentur, kann sie deine Videos und Bilder unter Umständen auch ohne dich weiter nutzen.
Auch die Höhe der Provision hat Grenzen. Nach Darstellung von Medienrechtlern hat das OLG Brandenburg (Az. 4 U 151/13) eine Provision von 30 % nicht als sittenwidrig angesehen, sie liegt aber am oberen Rand. Das LG Potsdam (Az. 2 O 101/20) hat 40 % zusammen mit weiteren für den Künstler nachteiligen Umständen sinngemäß als wucherähnlich bewertet. Ob ein bestimmter Vertrag wirksam ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Wenn du einen bestehenden Management-Vertrag prüfen lassen willst, wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Medienrecht.
Marken erhalten Nutzungsrechte nur in dem Umfang, den du im jeweiligen Kooperationsvertrag zustimmst. FNLY Agency selbst erwirbt keine Rechte an deinem Content.
Während einer Kampagne für eine Marke wirbst du nicht gleichzeitig für einen direkten Wettbewerber. Ist die Kampagne vorbei, endet auch diese Bindung.
Sobald der Kunde gezahlt hat, bekommst du deinen Anteil innerhalb von 14 Tagen. Um die Abrechnung mit dem Kunden und offene Rechnungen kümmern wir uns.
Du kannst dich ab 16 Jahren bewerben, wenn deine Eltern zustimmen. Minderjährige können Verträge, die sie verpflichten, nach §§ 107 und 108 BGB nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam schließen. Deshalb beziehen wir deine Eltern von Anfang an ein, und sie unterschreiben den Vertrag mit. Das gilt auch für jede einzelne Kooperation, die wir für dich abschließen.
Passt dazu
FAQ
FNLY Agency nimmt 20 % Provision auf das Netto-Honorar. Sie fällt nur bei Deals an, die FNLY Agency vermittelt oder betreut. Bei einem Honorar von 1.000 € netto gehen 800 € an den Creator.
Nein. Deals, die du selbst gewinnst und abwickelst, sowie Kooperationen, die du schon vor der Zusammenarbeit hattest, bleiben provisionsfrei.
Nach Angaben von Medienrechtlern liegt die Provision meist zwischen 15 und 25 % der Netto-Einnahmen. Das OLG Brandenburg hat 30 % als noch nicht sittenwidrig angesehen, das LG Potsdam 40 % zusammen mit weiteren nachteiligen Umständen als wucherähnlich. Eine Rechtsberatung ersetzt diese Einordnung nicht.
Während du für eine Marke eine Kampagne machst, wirbst du nicht gleichzeitig für einen direkten Wettbewerber aus derselben Branche. Nach dem Ende der Kampagne bist du wieder frei. Eine Gesamtexklusivität für alle Kooperationen gibt es bei FNLY Agency nicht.
Ja, der Vertrag ist monatlich kündbar. Deals, die vor deiner Kündigung unterschrieben sind, führen wir gemeinsam zu Ende und rechnen sie wie vereinbart ab. Danach kannst du auch mit Marken, die wir dir vermittelt haben, direkt weiterarbeiten. Es gibt keine Ablöse, keine Nachlaufprovision, keine automatische Verlängerung und keine Vertragsstrafe bei einem Wechsel.
Nein. Die Rechte an deinen Inhalten bleiben bei dir. Marken bekommen Nutzungsrechte nur im Umfang, den der jeweilige Kooperationsvertrag festlegt und dem du zugestimmt hast.
Innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Kunde gezahlt hat. FNLY Agency kümmert sich um die Abrechnung mit dem Kunden und um offene Zahlungen.
Konditionen
Dann bewirb dich in wenigen Minuten. Wir melden uns innerhalb von 5 Werktagen.